Rauchmelder

Unter folgendem Link erhalten Sie Informationen zur Rauchmelderpflicht (Bundesland entsprechend), zu den Geräten, der Anbringung und sonstiges Nützliches über die kleinen weißen Lebensretter!

http://www.rauchmeldershop-online.de/blog/rauchmelderpflicht/#infografik

Allgemeines

In Deutschland kommen jährlich ca. 500 Menschen bei Bränden ums Leben. Hauptursache ist der Erstickungstod durch toxische Gase im Brandrauch und nicht die direkte Flammeneinwirkung. Die meisten Brände, durch die Menschen zu Schaden kommen, entstehen nachts im privaten Wohnungsbereich. Der gefährliche Brandrauch breitet sich unbemerkt in der gesamten Wohnung aus. Die Bewohner werden überrascht, da der menschliche Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist. Rauchmelder erkennen den Brandrauch frühzeitig, alarmieren die Bewohner durch einen lauten Signalton und ermöglichen die rechtzeitige Flucht aus der Wohnung. Viele Opfer hätten gerettet werden können, wären sie im frühen Brandstadium geweckt worden.

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Ab April 2005 besteht in Schleswig-Holstein eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen. Durch die Änderung der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein vom Dezember 2004 wird an § 52 folgender Absatz 7 angefügt:
“In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, daß Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten.”

Die gesetzliche Pflicht legt den erforderlichen Mindestschutz fest. Ein optimaler Schutz wird erst bei der Überwachung jedes Raumes erreicht. In Küchen sind Rauchmelder nur eingeschränkt einsetzbar und in Bädern kann auf eine Installation verzichtet werden, weil der häufig auftretenden Wasser- oder Bratendampf in die Meßkammer der Rauchmelder eindringt und zu Fehlalarmen führt. Im Normalfall ist ein Rauchmelder je Raum ausreichend, wenn dieser nicht mehr als 60 m⊃2; Fläche hat. Bei größeren oder sehr “verwinkelten” Räumen und Fluren können mehrere Rauchmelder erforderlich sein.

AUSWAHL VON RAUCHMELDERN

Geeignete Rauchmelder haben ein VDS-Prüfzeichen, das die VdS Anerkennung und damit die Übereinstimmung mit den gültigen Normen und Qualitätsstandards nachweist. Eine bestimmte technische Lösung wurde vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Der Schutz mit batteriebetriebenen Rauchmeldern ist ausreichend und bietet sich in bestehenden Wohnungen an. Bei Neu- oder Umbauten gibt es auch die Möglichkeit, Rauchmelder mit 230 Volt-Netzversorgung zu verwenden und / oder durch ein Kabel miteinander zu vernetzen.

VDS Prüfzeichen

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